Auf dem Weg zum Entscheid. Bürger- und Volksbegehren

In einer repräsentativen Demokratie beraten und entscheiden die von Bürger*innen gewählten Politiker*innen und verabschieden Gesetze. Für die unmittelbare Beteiligung sind Bürger- und Volksbegehren die wichtigsten direktdemokratischen Werkzeuge.
Über Bürgerbegehren stimmen Bürger*innen auf Gemeindeebene über Themen in Stadt und Gemeinde ab. Bei Volksbegehren und -entscheid geht es um Fragen, die ganz Bayern betreffen. Die Bayerische Verfassung regelt das zweistufige Verfahren dafür. Die Vertreter*innen des Begehrens sammeln Unterschriften und reichen diese bei ausreichender Zahl bei Regierung oder Gemeinde ein. Stimmen die politischen Gremien zu, ist das Ziel erreicht. Lehnen sie den Antrag ab, kommt es zum Entscheid: Alle Wahlberechtigten stimmen ab.

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Plakat zu zwei Volksbegehren in Bayern, Februar 1924

Der bayerische Heimat- und Königsbund „In Treue Fest“ wirbt 1924 für zwei Volksbegehren. Er fordert die Auflösung des Bayerischen Landtags und eine Verfassungsänderung. Ziel der parteiübergreifenden Bewegung ist die Rückkehr zur Monarchie.

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Volksbegehren und Volksentscheide

Das Volk bestimmt indirekt über Gesetze, wenn es Volksvertreter*innen ins Parlament wählt. Auf Landesebene können Bürger*innen direkt ein Gesetz entwerfen, Unterschriften sammeln und ein Volksbegehren starten. Sagt das Parlament „ja“, ist es Gesetz. Bei „nein“ entscheidet das Volk per Volksentscheid. 

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SPD-Plakat: „Volk entscheide“, 1926

Die Weimarer Verfassung sah Volksentscheide auf Reichsebene vor. So forderten SPD und KPD im ersten deutschen Volksbegehren 1926 die Enteignung der Fürsten. 10 % der Bürger*innen unterschrieben dafür. Es kam zum Volksentscheid, bei dem das Anliegen nicht genügend Unterstützung fand, in Bayern besonders wenig.

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Nationalsozialistische Propagandaplakate, 1938

Die Bürger*innen sollten in einem reichsweiten Volksentscheid 1938 über den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich abstimmen. Die Nationalsozialisten instrumentalisierten das Mittel des Volksentscheids für Propaganda und Machtmissbrauch. Diese Erfahrungen führen schließlich dazu, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik keine bundesweiten Volksentscheide mehr vorsieht.

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Volksbegehren und Volksentscheide

Das Volk bestimmt indirekt über Gesetze, wenn es Volksvertreter*innen ins Parlament wählt. Auf Landesebene können Bürger*innen ein Gesetz entwerfen, Unterschriften sammeln und ein Volksbegehren starten. Sagt das Parlament „ja“, ist es Gesetz. Bei „nein“ entscheidet das Volk per Volksentscheid.

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Möglichkeiten und Risiken von direkter Demokratie

Direktdemokratische Elemente können Möglichkeiten und Risiken bereithalten. Welches Argument siehst du mehr auf der Pro- oder mehr auf der Contra-Seite?

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Datenbank zu Bürgerbegehren in Deutschland

Die Datenbank Bürgerbegehren sammelt aktuelle und abgeschlossene Bürgerbegehren in Deutschland. Wo und wie oft wurde direktdemokratisch entschieden? Welche Bürgerbegehren waren erfolgreich?