Anfänge des parlamentarischen Lebens in Bayern

1806 nahm Maximilian I. Joseph die Königwürde an. Bayern wurde damit zum Königreich. Schon zwei Jahre später erließ der König eine Verfassung für Bayern. Grundrechte wie Religionsfreiheit wurden garantiert und eine Nationalrepräsentation sollte den König bei neuen Gesetzesentwürfen beraten. Diese Volksvertretung wurde jedoch nie einberufen. 1818 ersetzte der König die bestehende Verfassung durch eine neue, die eine Ständeversammlung vorsah. Wahlberechtigt waren Männer mit Grundbesitz und Vermögen. Die Ständeversammlung wirkte bei der Gesetzgebung mit, beschloss den Haushalt und konnte Gesetzesvorlagen des Königs ablehnen.

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Erste Verfassung von Bayern, 1808

1808 trat die erste Verfassung in Bayern in Kraft. Sie legte u.a. die Gleichheit aller Staatsbürger*innen und die Glaubens-, Presse- und Religionsfreiheit fest. Es sollte auch eine Volksvertretung geben. Diese wurde jedoch wegen der napoleonischen Kriege in Europa nie einberufen.

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Porträts von König Maximilian I. Joseph von Bayern, 1808 und 1818

Maximilian I. Joseph in Königsgewand und mit Krone: rechts ruht die Hand des Königs auf der Urkunde der bayerischen Verfassung von 1818. Damit wird die Verfassung symbolhaft der Krone gleichgestellt und der König bekannte sich öffentlich zu ihr.

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Königlicher Eid auf die Verfassung von 1818, um 1840

König Maximilian I. Joseph legte einen Eid auf die Bayerische Verfassung von 1818 ab: Der König schwor die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger zu schützen, die in der neuen Verfassung festgelegt waren.

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Verfassungslade, 1818

Die Verfassungsurkunde war die rechtliche Grundlage für das Königreich Bayern. Daher wurde sie in einer schmuckvollen Lade aufbewahrt. Die Aufschrift spielt auf die englische Verfassungsentwicklung mit der Magna Charta Libertatum von 1215 an. Zu jeder Landtagseröffnung wurde die Lade in das Ständehaus gebracht und öffentlich präsentiert.

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Konstitutionstaler, 1818

Die Gedenkmünze sollte an die Bayerische Verfassung von 1818 erinnern. Die Vorderseite zeigt ein Bild von König Maximilian I. Joseph, der nach antikem Vorbild einen Lorbeerkranz trägt. Auf der Rückseite ist ein Würfel abgebildet, der die neue Verfassung symbolisiert. Jede Gemeinde in Bayern erhielt einen Taler.

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Eröffnung der ersten Ständeversammlung, 1819

Die 1819 erstmals einberufene Ständeversammlung steht am Anfang des modernen Parlamentarismus in Bayern. Die Eröffnungssitzung fand am 4. Februar 1819 im Ständehaus in München statt. In der Mitte des Saales saßen die Reichsräte der 1. Kammer. An den Seiten standen die Abgeordneten der 2. Kammer. Gäste beobachteten die Zeremonie von den Emporen aus.

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Ankunft des Königs vor dem Landtagsgebäude, 1827

König Ludwig I. fuhr im Galawagen vor dem Gebäude in der Prannerstraße in München vor, wo die Ständeversammlung tagte. Dieser Vorgang ist von besonderer Bedeutung: Statt die Ständeversammlung in die königliche Residenz einzubestellen, erwies ihr der König durch sein persönliches Eintreffen vor dem Landtagsgebäude die Ehre.

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Konstitutionssäule zu Gaibach, 2012

An der Konstitutionssäule in Gaibach sollten jedes Jahr Feiern zu Ehren der Verfassung stattfinden. 1832 war die politische Lage wegen Unruhen in Frankreich und beim Hambacher Fest in der Pfalz aufgewühlt. In Gaibach forderte der Würzburger Bürgermeister Wilhelm J. Behr eine Weiterentwicklung der bayerischen Verfassung. Daraufhin ließ ihn König Ludwig I. verhaften. Verfassungsfeiern und die Säule in Gaibach gerieten lange in Vergessenheit. Seit den späten 1960er Jahren wird dort wieder an die Verfassungstraditionen Bayerns erinnert.