Anfänge des parlamentarischen Lebens in Bayern
1806 nahm Maximilian I. Joseph die Königwürde an. Bayern wurde damit zum Königreich. Schon zwei Jahre später erließ der König eine Verfassung für Bayern. Grundrechte wie Religionsfreiheit wurden garantiert und eine Nationalrepräsentation sollte den König bei neuen Gesetzesentwürfen beraten. Diese Volksvertretung wurde jedoch nie einberufen. 1818 ersetzte der König die bestehende Verfassung durch eine neue, die eine Ständeversammlung vorsah. Wahlberechtigt waren Männer mit Grundbesitz und Vermögen. Die Ständeversammlung wirkte bei der Gesetzgebung mit, beschloss den Haushalt und konnte Gesetzesvorlagen des Königs ablehnen.
1808 trat die erste Verfassung in Bayern in Kraft. Sie legte u.a. die Gleichheit aller Staatsbürger*innen und die Glaubens-, Presse- und Religionsfreiheit fest. Es sollte auch eine Volksvertretung geben. Diese wurde jedoch wegen der napoleonischen Kriege in Europa nie einberufen.
Maximilian I. Joseph in Königsgewand und mit Krone: rechts ruht die Hand des Königs auf der Urkunde der bayerischen Verfassung von 1818. Damit wird die Verfassung symbolhaft der Krone gleichgestellt und der König bekannte sich öffentlich zu ihr.
König Maximilian I. Joseph legte einen Eid auf die Bayerische Verfassung von 1818 ab: Der König schwor die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger zu schützen, die in der neuen Verfassung festgelegt waren.
Die Verfassungsurkunde war die rechtliche Grundlage für das Königreich Bayern. Daher wurde sie in einer schmuckvollen Lade aufbewahrt. Die Aufschrift spielt auf die englische Verfassungsentwicklung mit der Magna Charta Libertatum von 1215 an. Zu jeder Landtagseröffnung wurde die Lade in das Ständehaus gebracht und öffentlich präsentiert.
Die Gedenkmünze sollte an die Bayerische Verfassung von 1818 erinnern. Die Vorderseite zeigt ein Bild von König Maximilian I. Joseph, der nach antikem Vorbild einen Lorbeerkranz trägt. Auf der Rückseite ist ein Würfel abgebildet, der die neue Verfassung symbolisiert. Jede Gemeinde in Bayern erhielt einen Taler.
Die 1819 erstmals einberufene Ständeversammlung steht am Anfang des modernen Parlamentarismus in Bayern. Die Eröffnungssitzung fand am 4. Februar 1819 im Ständehaus in München statt. In der Mitte des Saales saßen die Reichsräte der 1. Kammer. An den Seiten standen die Abgeordneten der 2. Kammer. Gäste beobachteten die Zeremonie von den Emporen aus.
König Ludwig I. fuhr im Galawagen vor dem Gebäude in der Prannerstraße in München vor, wo die Ständeversammlung tagte. Dieser Vorgang ist von besonderer Bedeutung: Statt die Ständeversammlung in die königliche Residenz einzubestellen, erwies ihr der König durch sein persönliches Eintreffen vor dem Landtagsgebäude die Ehre.
An der Konstitutionssäule in Gaibach sollten jedes Jahr Feiern zu Ehren der Verfassung stattfinden. 1832 war die politische Lage wegen Unruhen in Frankreich und beim Hambacher Fest in der Pfalz aufgewühlt. In Gaibach forderte der Würzburger Bürgermeister Wilhelm J. Behr eine Weiterentwicklung der bayerischen Verfassung. Daraufhin ließ ihn König Ludwig I. verhaften. Verfassungsfeiern und die Säule in Gaibach gerieten lange in Vergessenheit. Seit den späten 1960er Jahren wird dort wieder an die Verfassungstraditionen Bayerns erinnert.