Mitbestimmung des Volkes: Verfassung, Grundrechte, früher Parlamentarismus im 19. Jahrhundert

Eine Nationalrepräsentation, also ein Parlament, sollte die Gesetzgebung in Bayern mitgestalten. Dies sah die Verfassung vor, die König Maximilian I. Joseph 1808 erlassen hat. Die Verfassung garantierte erstmals Grundrechte für alle Staatsbürger*innen und schränkte die Rechte des Königs ein. Bayern wandelte sich zu einer konstitutionellen Monarchie. In die Verfassung flossen Ideen der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Französischen Revolution ein. Wegen der napoleonischen Kriege in Europa konnte die Nationalrepräsentation nicht einberufen werden.

Nach der Niederlage Frankreichs fand 1814/15 ein Kongress in Wien statt, um die Zukunft Europas zu verhandeln: Vertreter der Großmächte nahmen politische und gesellschaftliche Veränderungen teilweise wieder zurück, die die Revolution ausgelöst hatte. Doch in Bayern erließ der König 1818 eine neue Verfassung, die wieder Grundrechte garantierte und nun auch die Wahl von Abgeordneten für eine Ständeversammlung aus zwei Kammern ermöglichte.  Dort entfaltete sich ein reges parlamentarisches Leben. Abgeordnete forderten bald weitergehende Mitbestimmungsrechte und Reformen. Aus Angst vor einer erneuten Revolution, wie in Frankreich 1830, schränkte dann auch der bayerische König die Meinungs- und Pressefreiheit wieder ein. Seit 1830 kam es immer wieder zu Unruhen, die 1848 in eine Revolution mündeten. Ausgehend von Frankreich erfasste die Revolution auch alle deutschen Staaten.

König Ludwig I. trat zurück. Sein Nachfolger Maximilian II. setzte Reformen um und entspannte damit weitestgehend die politische Lage. Vor allem in Schwaben, Franken und der Pfalz forderten jedoch Teile der Bürgerschaft mehr Bürgerrechte und einen deutschen Nationalstaat.