Die Verfassung von 1946 als Nachkriegsordnung

Die Grundlage der staatlichen Ordnung im Freistaat Bayern ist seit dem 8. Dezember 1946 die Bayerische Verfassung. Wie ist die Verfassung entstanden, welche politischen Debatten wurden geführt und wie begegnet uns der demokratische Freistaat heute durch seine Symbolik?

Nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reichs“ war die staatliche Ordnung in Deutschland zerstört und die Staatsgewalt ging auf die Siegermächte über. Mit der Ernennung Fritz Schäffers (früher BVP) zum bayerischen Ministerpräsidenten am 25. Mai 1945 knüpfte die US-Besatzung an die Staatstraditionen Bayerns an. Sie erteilte schließlich dem Nachfolger Schäffers, Wilhelm Hoegner, den Auftrag zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Die frei gewählte Verfassunggebende Landesversammlung Bayerns nahm am 20. September 1946 den von ihr ausgearbeiteten Entwurf an. Die Bevölkerung sprach sich in einem Volksentscheid mit 70,6 % der Stimmen für die Verfassung aus. Seit 1946 ist sie die freiheitlich-demokratische Grundlage in Bayern.
Die Erfahrungen aus der bayerischen Verfassungsgebung wirkten auf die Ausarbeitung des Grundgesetzes: Sie flossen über den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948 und den Parlamentarischen Rat 1949 darin ein. Nach dessen Inkrafttreten 1949 überlagerte das Grundgesetz teilweise die Bayerische Verfassung, die freilich für die zahlreichen Kompetenzen des Landes relevant ist.