Medien und Politik: Hörfunk, Presse und Fernsehen

Die Stimmen leicht verzerrt, die Botschaft klar: Im Radio hörte die bayerische Bevölkerung Sendungen, die Meinungsfreiheit erklärten. Streng wählte zunächst die US-Militärregierung die Mitarbeiter*innen aus. 1949 übergab sie den Rundfunk in bayerische Hände: Von nun an nannte er sich „Bayerischer Rundfunk“ (BR).  Auch Zeitungen durften anfangs nur mit amerikanischer Lizenz erscheinen. Eine demokratisch engagierte, überparteiliche Presse sollte entstehen. In den 1950ern kam ein revolutionäres Medium hinzu: Das Fernsehen. Das Sendeangebot musste sich zwar erst entwickeln, aber dann war es ein voller Erfolg. Zwischen der bayerischen Staatsregierung, der CSU-Mehrheit im Landtag und der Opposition kam es zu Auseinandersetzungen um ein Rundfunkgesetz und die politische Einflussnahme auf den Rundfunk. Nach heftigen Protesten aus der Opposition und gesellschaftlichen Gruppen mündete dies 1973 in einen parteiübergreifend getragenen Kompromiss und einen mit großer Mehrheit gebilligten Volksentscheid zur Rundfunkfreiheit.

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Erste Sendung von "Radio München", 1945

Im April 1945 übernahm die US-amerikanische Besatzung den Reichssender München. Zuerst strahlte "Radio München" nur Nachrichten der Militärregierung aus. Nach und nach wurde das Programm jedoch erweitert und ausgewähltes Personal angestellt. Am 25. Januar 1949 fand die Gründungsfeier des Bayerischen Rundfunks statt.

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Erste Ausgabe der Passauer Neuen Presse, 1946

Nur wer eine Lizenz bekam, konnte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Zeitung herausgeben. Streng wählte die US-Militärregierung die Lizenzträger*innen aus. 1946 erhielt Hans Kapfinger die Lizenz Nr. 16 für die von ihm gegründete Zeitung "Passauer Neue Presse". Erstmals erschien die Zeitung am 5. Februar 1946.

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Karikatur Franz Josef Strauß "Volksbegehren", 1972

1971 warf der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß dem Bayerischen Rundfunk (BR) vor, dieser stehe politisch zu weit links. Ende Februar 1972 änderte die von der CSU geführte Staatsregierung das Rundfunkgesetz, um so den parteipolitischen Einfluss auf den BR zu vergrößern. Opposition und Bevölkerung starteten gegen dieses Vorgehen ein Volksbegehren und grenzten den Einfluss der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Sender schließlich ein.

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Manuskript einer Rede von Franz Josef Strauß zur Rundfunkfreiheit, 1972

Infolge des Rundfunkgesetzes vom Februar 1972 saßen mehr (CSU-)Politiker*innen im Rundfunkrat. Dadurch konnten sie den Bayerischen Rundfunk stärker beeinflussen. In der Sendereihe des BR-Hörfunk "Aus erster Hand" erklärte der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß am 15. März 1972 den Gesetzesinhalt. Er versuchte so, die Kritik der Opposition und gesellschaftlichen Gruppen an der Änderung zu zerstreuen.

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Plakat des Volksbegehrens für Rundfunkfreiheit, 1972

Weil das 1972 erlassene Rundfunkgesetz den parteipolitischen Einfluss der CSU auf den Bayerischen Rundfunk vergrößerte, protestierte die Bevölkerung mit dem "Volksbegehren Rundfunkfreiheit". Schließlich wurde ein Kompromiss erarbeitet, der nach einem von einer breiten Mehrheit getragenen Volksentscheid im August 1973 als neues Gesetz in Kraft trat. Der Rundfunk blieb in öffentlich-rechtlicher Hand.